In jedem Unternehmen sollte eine Buchführung stattfinden.
Wenn der Gesetzgeber allerdings von einer Buchführungspflicht spricht,
meint er damit auch die Bilanzierung.
Diese wird von mir nicht übernommen.
Dafür muss ein Steuerberater eingeschaltet werden,
wenn eine Bilanzierung erforderlich ist. Meine Arbeit wird nur für Einzelgewerbetreibende oder GbR angeboten
Außerdem ist es vom Gesetz beschränkt
auf einen Jahresgewinn bis 80.000 Euro
oder Jahresumsatz bis 800.000 Euro.